
andreas_stoch_header2
EINE SPENDE AN EINE PARTEI STÄRKT DIE DEMOKRATIE IN DEUTSCHLAND
Sie können meinen Wahlkampf unterstützen, indem Sie dem Kreisverband Heidenheim über das nebenstehende Formular eine Spende zukommen lassen.
Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland. Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:
- Die Lohnsteuer/Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung (Stichwort Ehegattensplitting) um 1.650 Euro. Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei gemeinsamer Veranlagung (§ 34 g EStG).
- Darüber hinaus gehende Spenden und/oder Beiträge bis zu weiteren 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§ 10 b EStG).
Sie möchten lieber klassisch per Überweisung spenden?
Kein Problem – hier finden Sie die Kontoverbindung für Ihre Spende.
SPD-Kreisverband Heidenheim
Heidenheimer Volksbank eG
IBAN: DE55632901100103339027
BIC: GENODES1HDH
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!