Herzlichen Dank, dass Sie mich mit Ihrer Spende unterstützen.

Spenden werden per Überweisung auf das folgende Konto entgegengenommen:

SPD-Kreisverband Heidenheim
Wahlkreis 24
Heidenheimer Volksbank eG
IBAN: DE55 6329 0110 0103 3390 27
BIC: GENODES1HDH

Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland. Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:

  • Die Lohnsteuer / Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung (Stichwort Ehegattensplitting) um 1.650 Euro. Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei gemeinsamer Veranlagung (§ 34 g EStG).
  • Darüber hinaus gehende Spenden und / oder Beiträge bis zu weiteren 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§ 10 b EStG).

Transparenz und die Beachtung aller gesetzlicher Vorgaben sind uns im Interesse aller Spenderinnen und Spendern wichtig und selbstverständlich. Jede Spenderin und jeder Spender erhält eine Spendenbescheinigung.