Bundesregierung

Andreas Stoch: „So geht Bildungsgerechtigkeit!“

SPD-Landeschef Andreas Stoch begrüßt die geplante BAföG-Reform, die nach Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung morgen im Bundestag beraten wird: „Die neue Bundesregierung hat durch die Einbringung dieser Reform bewiesen, dass sie es ernst meint mit einem Jahrzehnt der Bildungschancen. Durch die Ausweitung der Freibeträge bekommen mehr Menschen, die wenig Geld haben, unbürokratische, echte Erleichterungen, und Studierende und Schülerinnen und Schüler erhalten Hilfe bei steigenden Kosten und hohen Mieten. Das sind massive Investitionen in Bildungsgerechtigkeit, die direkt dort ankommen, wo sie gebraucht werden!“ Als Leiter der Verhandlungsgruppe „Bildung und Chancen für Alle“ hatte Stoch die bildungspolitischen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag mitverhandelt.

„Ich bin stolz darauf, dass wir als SPD diese wichtige Investition in mehr Bildungsgerechtigkeit aus dem Koalitionsvertrag so schnell umsetzen“, freut sich die Bundestagsabgeordnete  Dr. Lina Seitzl aus Konstanz. Als zuständige Berichterstatterin und Mitglied des Bildungsausschusses wird sie am Donnerstag zur BAföG-Reform sprechen, die sie in den vergangenen Wochen mitverhandelt hat. Seitzl fügt hinzu: „Mit der starken Ausweitung der Anspruchsberechtigten möchten wir wieder mehr junge Menschen fördern und ihnen die freie Wahl über ihren beruflichen Werdegang ermöglichen. Das sind zu Beginn der neuen Legislatur wichtige Signale, um der Abwärtsspirale im BAföG entschlossen entgegenzuwirken. Klar ist aber auch, dass weitere strukturelle Reformen folgen müssen. Als SPD-Fraktion sind uns hier insbesondere die Absenkung des Darlehensanteils und die Anpassung der Förderhöchstdauer weitere wichtige Anliegen.“

Mit dem Gesetzentwurf werden die Einkommensfreibeträge um 20 Prozent angehoben. Die Bedarfssätze steigen um fünf Prozent. Mehr Geld gibt es auch beim Wohnzuschlag, der auf 360 Euro steigt. Damit wächst der Förderhöchstbetrag auf 931 Euro. Wer eigene Kinder betreut, erhält künftig 160 Euro pro Kind unter 14 Jahren. Auch die Altersgrenze wird vereinheitlicht und steigt auf 45 Jahre, sodass länger ein BAföG-Anspruch besteht. Damit einher erhöht sich der Vermögensfreibetrag auf 45.000 Euro. BAföG-Restschulden können künftig nach 20 Jahren antragslos erlassen werden. Auch wird der BAföG-Antrag digitaler und damit auch einfacher. Die Änderungen sollen ab dem Wintersemester 2022/23 gelten beziehungsweise dem Beginn des neuen Schuljahres. Der Bundestag muss der BAföG-Reform noch zustimmen.