Bundespolitik
Bund und Land müssen Maßregelvollzug rasch reformieren
An diesem Mittwoch berät der Bundestag in erster Lesung die Reform des Maßregelvollzuges (§ 64 StGB). Damit reagiert die Ampel-Koalition im Bund auf Missstände, weil allzu oft nicht suchtkranke Täter einen Therapieplatz in einer psychiatrischen Klinik zugesprochen erhielten und deshalb nicht in Haft kamen.
Dazu äußern sich SPD-Landes- und Fraktionschef Andreas Stoch und der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner wie folgt: „Wir müssen den Maßregelvollzug schnell reformieren: Zu oft nehmen nicht suchtkranke Straftäter den tatsächlich hilfebedürftigen Suchtkranken die Therapieplätze in unseren Kliniken weg. Die psychiatrischen Kliniken sind am Anschlag und es gibt kaum freie Plätze. Dies hat dazu geführt, dass gefährliche Straftäter, denen ein Therapieplatz zugesprochen worden war, auf freien Fuß kamen. Dieses Sicherheitsrisiko können wir nicht länger eingehen. Im Bundestag wird die SPD deshalb die Voraussetzungen für den Maßregelvollzug verschärfen und auf tatsächlich therapiebedürftige Personen ausrichten.“